Im Ruhestand verändern sich für viele die finanziellen Rahmenbedingungen. In der Regel stehen weniger Einnahmen zur Verfügung, während Kosten – etwa für Gesundheit oder Pflege – steigen. Gleichzeitig eröffnet diese Lebensphase neue Freiheiten: mehr Zeit für Familie, Freundschaften und persönliche Interessen. Doch auch schwierige Situationen wie der Verlust der Partnerin oder des Partners können finanzielle Veränderungen mit sich bringen. Spätestens im Ruhestand sollten auch Nachlass, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geregelt werden. Wie alle Lebensphasen hat auch der Ruhestand seine finanziellen Herausforderungen und erfordert eine bewusste Planung der eigenen Finanzen.
Besteuerung im Ruhestand
Auch im Ruhestand bleibt der Kontakt zum Finanzamt erhalten. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch weitere Einnahmen wie beispielsweise Betriebsrenten, Leistungen aus Pensionskassen, private Altersvorsorgeverträge oder Mieteinnahmen. Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt von der Höhe der Einkünfte und den geltenden Freibeträgen ab. Bestimmte Erleichterungen, wie der Altersentlastungsbetrag, können die steuerliche Belastung senken. Eine sorgfältige Planung hilft, finanzielle Vorteile auszuschöpfen und unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.

- Steuererklärung in der Rente? Das Erklärvideo der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt Antworten.
- Weitere Informationen bietet der Steuerwegweiser für den Ruhestand des Hessischen Finanzministeriums.
- In der Broschüre „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Altersteilzeit
Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, schrittweise in den Ruhestand überzugehen. Die Arbeitszeit wird reduziert, während das Gehalt von den Arbeitgebenden aufgestockt wird, um finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Aufstockung ist steuerlich begünstigt. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf dieses Modell. Es hängt von der Vereinbarung mit den Arbeitgebenden oder dem Betriebsrat ab, ob Altersteilzeit angeboten wird und wie die Bedingungen gestaltet sind.
- Informationen zu „Altersteilzeit – Schrittweise in den Ruhestand“ finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Die Frage „Was ist Altersteilzeit“ beantwortet das Familienportal des Familienministeriums.
Arbeiten neben der Rente
Viele Menschen möchten auch im Ruhestand beruflich aktiv bleiben – sei es, um die Haushaltskasse aufzubessern oder weil ihnen die Arbeit Freude bereitet. Ein Hinzuverdienst kann finanziell hilfreich sein, allerdings gibt es dabei gesetzliche Regelungen zu beachten. Während es bei Altersrenten, inklusive vorgezogenen Altersrenten, seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, gelten weiterhin Grenzen für Hinzuverdienste bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Es ist daher wichtig, sich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente über die geltenden Regelungen zu informieren.
- Der Hinzuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung ermittelt die monatliche Versichertenrente nach Vorgabe des erwarteten jährlichen Hinzuverdienstes.
- Fragen zur Arbeit in der Rente beantwortet die Deutsche Rentenversicherung im Faltblatt „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“.
Vermögen nutzen und erhalten
Mehr Zeit für Freunde und Familie, aber gleichzeitig weniger Einnahmen. Wie kann der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand gesichert werden und gleichzeitig an die neuen Bedürfnisse angepasst werden? Um auch auf unvorhergesehene Ausgaben vorbereitet zu sein, lohnt es sich, vorzusorgen und auch jetzt Geldanlagen und Sparoptionen zu planen.
- Bei der BaFin finden Sie Tipps zum Thema Geld anlegen im Ruhestand.
- Hinweise zur Nachlassregelungen für Hinterbliebene und zum Erbe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.