Illustrierte Grafik „Steuerpflicht im Ruhestand“ mit den folgenden Inhalten:
Gesetzliche Rente versteuern
Gesetzliche Renten sind steuerpflichtig.
Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab (zum Beispiel 83,5 Prozent für Renteneintritt 2025).
Steuererleichterungen nutzen
Werbungskostenpauschale (102 Euro). Sonderausgaben (zum Beispiel bestimmte Versicherungen, Spenden), Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheits- oder Pflegekosten) sowie für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerksleitungen und energetische Gebäudesanierung können gegebenenfalls abgesetzt werden.
Freiträge prüfen
Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro (für Alleinstehende).
Altersentlastungsbetrag: Steuervorteil ab dem Kalenderjahr, das der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt, für bestimmte Einkünfte in einer von diesem Kalenderjahr abhängigen Höhe.
Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Auch weitere Einkünfte wie Betriebsrenten zählen dazu.